Mietvertrag Plus

Individueller Mietvertrag plus Beratung vom Fachanwalt

Mit jedem Mietvertrag überlassen Sie dem Vertragspartner eine Immobilie im Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Sie sollten sich daher von Profis beraten und begleiten lassen, um diesen Vertrag optimal an die Besonderheiten Ihres Objekts und Ihre eigenen Anforderungen anzupassen. Unsere Fachanwälte für Mietrecht helfen Ihnen dabei!

 

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Egal ob Eigentumswohnung, Reihenhaus oder Villa: Jede Immobilie verdient einen individuellen Mietvertrag und nicht ein x-beliebiges Formular aus dem Internet. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich oft schneller, als die Standardverträge angepasst werden können.

Im gewerblichen Mietrecht hat der Vermieter viele Möglichkeiten, individuelle Vereinbarungen mit seinem Mieter zu treffen. Dieser Spielraum wird bei der Vermietung von Geschäften, Büros, Praxisräumen, Lager- und Industriehallen oft auch genutzt.
„Starke“ Mieter mit großem Filialnetz und eigener Rechtsabteilung legen oft „einseitige“ Vertragsvorschläge vor. Dann brauchen Sie als Vermieter qualifizierte Beratung, um IHRE eigenen Interessen bei der Vertragsgestaltung zu wahren.

  • individuell angepasster Mietvertrag nach persönlicher oder telefonischer Beratung durch unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Ausfertigung in Papier inkl. Anlagen (zweifach)
  • telefonische, kostenfreie Beratungs-Hotline drei Monate ab Mietbeginn im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis
  • für Wohnraum eine halbe Miete (inklusive Betriebskosten) zuzüglich Umsatzsteuer
  • Bei Gewerberaum sind Anforderungen und Umfang unserer Dienstleistung sehr unterschiedlich. Wir machen Ihnen hier gerne ein individuelles, häufig pauschales Preisangebot. Nehmen Sie hierzu bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.
  • Unsere Gebühren sind steuerlich als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer absetzbar.

Sofern gewünscht und nötig unterstützen wir Sie

  • bei der Überprüfung der Bonität Ihrer künftigen Mieter,
  • bei der Führung der Verhandlungen bis hin zum Vertragsabschluss,
  • im Zusammenhang mit der Übergabe bzw. Rücknahme des Mietobjekts.

Hierfür fallen gesonderte Gebühren an, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Noch Fragen?

Dann erreichen Sie uns über unser Kontaktformular
oder Telefon: 08191 – 2008, Telefax: 08191 – 59759.